19.November, 2019

Kuratorium für Verkehrssicherheit und Austro Control

Wie die neue Drohnen-Verordnung den Luftraum verändern wird

Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Nutzung von Drohnen. Allein 2018 hat die Austro Control rund 2.900 Genehmigungen erteilt, dazu kommen rund 100.000 Spielzeugdrohnen, die aktuell in Österreich im Umlauf sind. Die Anwendungsgebiete gehen Vermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement. Um die Chancen der Technologie nicht ungenutzt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu bieten hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen. Das neue Regulativ sieht drei Gruppen von Risiken vor, wobei über 80 Prozent der Drohnennutzer in die erste Kategorie fallen, von denen also ein geringes Risiko ausgeht. Mag. Philipp Piber vom Drone Competence Center der Austro Control beschreibt was sich für diese Nutzer ändern wird:


Mag. Philipp Piber
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„Der Betrieb darf nicht höher als 120 Meter erfolgen. Insgesamt darf das Gewicht des unbemannten Luftfahrzeuges nicht höher als 25 kg sein. Das Gerät darf nur innerhalb der Sichtverbindung betrieben werden, das heißt auch es ist kein sogenannter autonomer Betrieb erlaubt, autonomer Betrieb bedeutet dass kein Pilot eingreifen darf. Die wesentliche Neuerung ist, dass Drohnenpiloten die in diese Kategorie fallen in Zukunft keine Genehmigung mehr brauchen von der Behörde, sondern eine reine Registrierung. Das wir in Österreich bei der Austro Control erfolgen und online-basiert möglich sein. Jeder Drohnenbetreiber registriert sich, bekommt eine Registrierungsnummer zugewiesen und die hat er dann auf allen von ihm betriebenen Drohnen zu vermerken.”

Ein zentraler Vorteil der neuen Regelung ist, dass sie europaweit gilt und somit auch bei Drohneneinsätzen im Urlaub rechtssicherheit gibt. Um Piloten in Hinkunft eine noch größere Sicherheit zu geben, wo die Drohne in Betrieb genommen werden darf, hat die Austro Control eine App namens “Drone Space” entwickelt. Sie möchte damit eine Orientierungshilfe liefern und schon vor dem Start Sicherheit geben, ob ein Flugbetrieb in einer bestimmten Region überhaupt möglich ist :


Mag. Philipp Piber
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“Ich kann einen Standort wählen, entweder jenen wo ich gerade mit meinem Handy stehe oder ich suche mir einen anderen Standort in Österreich aus, stelle ein mit welcher Drohne ich fliegen möchte, welche Flughöhe und welchen Radius ich beabsichtige und das System validiert mir dann meinen Flug. Also es sagt mir “Ja, du darfst fliegen.” oder “Nein, du darfst nicht fliegen!” Wenn das System sagt, du darfst nicht fliegen, kann ich auf einen roten Button drauf klicken und dann sagt es mir welche Voraussetzungen ich erfüllen müsste, um dort fliegen zu dürfen. In Wien ist es zum Beispiel eine zusätzliche Genehmigung für den Betrieb im Stadtgebiet.”

Was aus einer Befragung des KFV hervorgeht ist ein enger Zusammenhang zwischen dem Wissen über Drohnen und deren Akzeptanz. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Befragten gibt an, sich für das Thema zu interessieren. Gleichzeitig ist der Wissensstand über Drohnen und ihre Einsatzgebiete vergleichsweise gering ausgeprägt. Dr. Armin Kaltenegger aus dem Bereich Eigentumsschutz im KFV über die spannendsten Ergebnisse der Studie:


Dr. Armin Kaltenegger
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“Die Österreicher sind überwiegend interessiert am Thema Drohnen. Auffallend war, dass es ein männliches Thema zu sein scheint, deutlich mehr Männer interessieren sich für Drohnen. Jeder Siebte gab auch an, darüber etwas zu wissen - also über Einsatzbedingungen, Pflichten und die rechtlichen Bedingungen. Wir haben mit Kontrollfragen dieses Wissen nachher überprüft und es waren - wenig überraschend - deutlich mehr Männer, die dann doch nicht so viel gewusst haben. Gefragt nach Assoziationen zum Thema Drohnen war es bei den positiven Assoziationen vor allem die Unterhaltung, zehn Prozent haben einen Einsatz in der Wissenschaft gesehen, zehn Prozent einen Einsatz in Bezug auf Naturkatastrophen. Gefragt nach negativen Assoziationen war das Bild durchaus breiter: Die Wörter Bedrohung, Überwachung, Kriminalität fielen. Es besteht die Furcht des Eindringens in die Privatsphäre, die Furcht vor Abstürzen, die Furcht vor Störungen des Flugverkehrs und auch die Furcht durch eine allfällig spätere militärische Nutzung.”

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VIDEOS

Mag. Philipp Piber vom Drohne Competence Center der Austro Control

Was ändert sich auf Grund der neuen Drohnenverordnung?

Mag. Philipp Piber vom Drohne Competence Center der Austro Control

Wie funktioniert die neue APP?

Dr. Armin Kaltenegger aus dem Bereich Eigentumsschutz im KFV

Was sind die zentralen Ergenisse der Studie?

BILDER

(c) KFV APA Fotoservice Lusser

DATEIEN

TWITTER KURZINFO

Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Nutzung von Drohnen. DIEGANZE.INFO über Änderungen und Auswirkungen für heimische Nutzer hier: https://tinyurl.com/vfbnogu

Gesprächspartner

Dr. Armin Kaltenegger, Bereich Eigentumsschutz im KFV

Mag. Philipp Piber, Drone Competence Center der Austro Control

Quelle

KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
KFV Sicherheit-Service GmbH

Schleiergasse 18 
1100 Wien

Tel: +43 5 770 77 – 0
Fax: +43 5 770 77 – 1186

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