Jahrespressekonferenz des Presserats
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019
Der Österreichische Presserat behandelte 2019 insgesamt 297 Beschwerden gegenüber Missständen in Berichterstattungen heimischer Medien. In 37 dieser Fälle stellten die drei Senate des Rates Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Fünf dieser Ethikverstöße wurden dabei als geringfügig eingestuft. 2018 gab es zum Vergleich 302 Fälle und 36 Ethikverstöße. Spitzenreiter unter den einzelnen Medien mit den Verstößen war die Tageszeitung Österreich mit insgesamt 14 Verurteilungen bei 47 Fällen. Der Großteil der vom Presserat behandelten Fälle, 246, gehen auf Beschwerden von LeserInnen zurück und nur bei 15 Fällen handelte es sich um Beschwerdeverfahren von direkt betroffenen Personen. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserates, sagt über die Bereiche gegen welche am häufigsten Beschwerde eingelegt wird:
„Es geht immer wieder um Persönlichkeitsverletzungen. Es geht aber auch um Diskriminierungen und wir hatten einige Fälle im letzten Jahr zum Trennungsgebot, also zur Frage zwischen der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und der ausreichenden Kennzeichnung von Werbung. Was auch ein ganz wichtiger Punkt des Ehrenkodex ist, der auch so gut wie in jedem Fall geprüft werden konnte, ist der Punkt zwei des Kodex, in dem es um die gewissenhafte und korrekte Recherche und Wiedergabe von Nachrichten geht. Dieser Punkt ist immer in der einen oder anderen Form relevant, es sei denn es geht um eine Persönlichkeitsverletzung, wo man nicht überprüfen muss ob da jetzt korrekt oder gewissenhaft dargestellt wurde. Das sind so die Hauptgewichte, die wir legen.“
Besonderes Augenmerk legte der Presserat im Vorjahr auch auf die Verbreitung und Wiedergabe von Inhalten, insbesondere von Videos von Gewalttaten, welche auf Social Media von Dritten veröffentlicht wurden. Gerade bei derartigen Inhalten könne oft nicht gewährleistet werden, dass die Punkte des Ehrenkodex eingehalten werden. Generell gehen eine Vielzahl der Verstöße auf Berichterstattungen von Gewalttaten zurück, in denen der Persönlichkeitsschutz der Opfer nicht gewahrt wird. Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, sagt diesbezüglich:
„Ein Thema, das sehr an Bedeutung gewinnt, ist der Persönlichkeitsschutz bei der Wiedergabe von Fotos - vor allem von Opfern. Wir haben immer wieder Fälle, wo in einem Bericht, meistens von besonders spektakulären Mordfällen, die Opfer unverpixelt gezeigt werden oder so schlecht verpixelt oder mit Balken versehen werden, dass sie absolut erkennbar sind, während der Verdächtige, so es einen gibt und er abgebildet wurde, unkenntlich gemacht wurde. Das kommt offenbar aus der Sorge vor einer Klage seitens des Anwalt des Verdächtigen, während die Opfer offensichtlich so behandelt werden, als hätten sie kein Recht auf Persönlichkeitsschutz. Das sind viele solche Fälle mit denen wir zunehmend zu tun haben und wo es auch zunehmend Verurteilungen gibt. Ich kann Kolleginnen und Kollegen nur warnen: Das kommt in einer großen Dichte zu uns. Es ist nicht so, dass man Opfer zeigen kann auch wenn sie tot sind. Gerade dann sind sie schutzwürdig.“
Der Presserat ist eine Selbstregulierungseinrichtung der Österreichischen Presse. Die Träger des Vereins sind demnach die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs. Ziel des Rates ist es die redaktionelle Qualitätssicherung von Medien zu gewährleisten. Prager sagt somit über die Bedeutung des Presserates:
„Ich darf berichten, kein Zweifel, aber nur weil es heißt die Leserinnen und Leser wollen dieses oder jenes haben, heißt das nicht, dass ein Medium das bringen darf. Das liegt in der Verantwortung der Medien und ich halte es auch für einen Schutz der Journalistinnen und Journalisten, dass es hier eine klare Grenze gibt, die der Presserat immer wieder vorgibt, weil sie sich dann auch gegen den Druck, der von oben kommen kann, von Vorgesetzten, von Chefs noch etwas zu bringen, noch ein Foto und noch ein Video zu verlinken, wehren können. Sie können darauf hinweisen, dass der Presserat enge Grenzen zieht. Nicht alles, was zu bringen wäre, was man theoretisch bringen könnte und was man hat, darf auch veröffentlicht werden.“