10.Juli, 2019

Verbraucherschlichtung Austria

Hilfe bei zerplatzen Urlaubsträumen

Immer wieder kehren ÖsterreicherInnen in den Sommermonaten verärgert aus ihrem Urlaub zurück. Die Gründe dafür sind oft vielseitig, von verloren gegangenen Gepäck über schlechtes Essen hinzu falschen Katalogangaben hinsichtlich Lage und angebotenen Leistungen des Hotels. Speziell in den Sommermonaten wenden sich KonsumentInnen daher vermehrt an die Verbraucherschlichtung Austria, um etwaige Missstände geltend zu machen und Schadenersatz einzufordern. Dr. Simon Eder, Geschäftsführer der Verbraucherschlichtung Austria sagt, über die Möglichkeiten der UrlauberInnen Ansprüche geltend zu machen:

„Das Reiserecht ist sehr kasuistisch. Das heißt, hier entscheiden im Endeffekt Gerichte sehr viel, weil es ist gesetzlich nicht klar vorgegeben, sondern die Gerichte entscheiden ob mir ein Anspruch zusteht oder nicht. Beispielsweise: Ich habe Ungeziefer in meinem Hotelzimmer: Da kommt es sehr darauf an, wie viel Ungeziefer ich denn habe und in welchem Land das ist. Wenn ich beispielsweise in irgendeinem südlichen Land fünf Ameisen im Zimmer sitzen habe, dann kann das vielleicht unangenehm sein, aber ich habe keine Ansprüche, die ich davon ableiten kann. Wenn ich hingegen 50 Wanzen oder 50 Kakerlaken pro Tag in meinem Zimmer sitzen habe, dann habe ich sehr wohl Ansprüche. Also es kommt sehr auf den Fall drauf an. Wo hab ich ansonsten noch Ansprüche? Beispielsweise wenn bei meinem Flug das Gepäck verloren geht und es beschädigt wird, kann ich Ansprüche haben. Wenn ich einen Flug von meiner Seite her, von der Verbraucherseite, storniere, kann ich Ansprüche haben. Wenn im Hotel gewisse Einrichtungen, die zugesagt waren, nicht vorhanden sind, nicht funktionieren, beispielsweise der Pool, der nicht eingelassen ist, und so weiter, kann ich Ansprüche haben. Wenn die Verpflegung zu Brechdurchfall führt, kann ich Ansprüche haben. Also es gibt eine Bandbreite von Möglichkeiten, aber man muss sich immer im konkreten Fall anschauen, wie intensiv war es und was ist tatsächlich passiert.“

Um spätere Ärgernisse bereits im Vorhinein zu vermeiden, rät Eder den KonsumentInnen dazu sich ausreichend zu informieren und entsprechende Ansprüche an das Urlaubsziel gegenüber dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Nicht zuletzt rät Eder auch zu besonderer Vorsicht vor Buchungen im Internet und dazu sämtliche Buchungsdokumente bis Reisende aufzubewahren. Um eventuelle Ansprüche im Nachhinein jedoch überhaupt stellen zu können, ist es wichtig, dass UrlauberInnen bereits vor Ort etwaige Missstände dokumentieren und mitteilen. Nur so kann gewährleistet werden, dass etwaige Rechtsschritte auch einen Erfolg mit sich bringen. Eder sagt diesbezüglich:

„Es reicht jetzt nicht aus, dass ich nur zur Rezeption des Hotels gehe in dem ich gerade bin, sondern ich muss wirklich den Reiseveranstalter oder das Reisebüro so schnell wie möglich informieren, ansonsten kann es sein, dass ich später Ansprüche nicht mehr geltend machen kann. Wichtig ist es auch Sachen zu dokumentieren. Das heißt, Fotos von Missständen zu machen, Unterlagen aufzuheben, wenn mir bestätigt wird, ja, da war dieses oder jenes Problem vor Ort. Man muss dann grundsätzlich dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist geben, um die Missstände zu beheben. Wenn er das nicht macht, dann kann man auch selber Abhilfe leisten, beispielsweise in ein anderes Hotel ziehen. Und da ist es dann wiederum wichtig Rechnungen auf zu behalten, um das dann später wieder geltend zu machen.“

Rund 15 Prozent der Arbeit der Verbraucherschlichtung Austria machen Reisefälle aus. Der Reisebereich ist damit einer der bedeutendsten Sektoren der staatlich anerkannten Verbraucherschlichtung. Welche Ansprüche KonsumentInnen tatsächlich haben und wie hoch diese sein können, hängt dabei sehr vom jeweiligen Fall ab. Dr. Simon Eder:

„Wenn ich eine gewissen Ungezieferbefall habe, kann es eben sein, dass ich gar nichts bekomme. Es kann aber auch sein, dass ich zum Beispiel 20 Prozent des Reisepreises für die Tage, wo ein Problem bestanden hat, zurück bekomme. Also man kann sehr schwer sagen was an Beträgen möglich ist. Ich kann nur beispielsweise aus unser Praxis erzählen: In einem Fall, wo ein Paar eine 5.000 Euro teure Kreuzfahrt gebucht hat und es dann zu doch erheblichen Routenänderungen gekommen ist, haben die im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens bei uns 1.000 Euro zurückbekommen. In anderen Fällen, vor allem wenn die Reise nicht sehr teuer war, wird man sich nicht die sehr hohen Beträge erwarten können. Davon abgesehen ist die Einigungsquote im Reisebereich bei uns sehr gut. Wenn ich mir die Fälle anschaue, bei denen sich die Unternehmen am Verfahren beteiligen, dann kommt es auch in rund 70 Prozent der Fälle zu einer Einigung.“

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O-TÖNE

Simon Eder

Welche konkreten Schritte leisten Sie?

Simon Eder

Welche Tipps sollten KonsumentInnen vor Reiseantritt beachten?

Simon Eder

Was können sich KonsumentInnen von einem Schlichtungsantrag erwarten?

Simon Eder

Was sind die häufigsten Probleme die UrlauberInnen vor Ort haben?

Simon Eder

Was sollte man als KonsumentIn vor Ort berücksichtigen, um im Nachhinein Ansprüche geltend machen zu können?

Simon Eder

Von welchen Problemen können UrauberInnen beispielsweise Ansprüche ableiten?

Simon Eder

Wie viele ÖsterreicherInnen kommen jedes Jahr unglücklich aus ihrem Urlaub zurück?

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Wenn der Urlaub nicht so verläuft wie gewünscht, es Probleme mit Unterkunft, Reisebüro oder verlorenem Gepäck gibt, dann kann die Verbraucherschlichtung Austria helfen. DIEGANZE.INFO hier: https://tinyurl.com/yycsspgb

Gesprächspartner

Dr. Simon Eder, Geschäftsführer

Roman Mostofi, Interviewer

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Quelle

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